Werden an anderen Hochschulen einzelne Module studiert oder wurden vergleichbare Leistungen im Rahmen einer beruflichen Ausbildung erbracht, so ist der Studienfachberater des jeweiligen Studienganges zuständig. Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall einen Sprechstundentermin mit Herrn Hirsch. Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat des Lehrstuhls.
Bachelor-Abschlüsse anderer Hochschulen werden vom Dezernat 7.4 (Rechtsangelegenheiten des Studierendenservice) geprüft und müssen dort eingereicht werden.
Abschlüsse anderer Hochschulen müssen im Dezernat 7.4 (Rechtsangelegenheiten des Studierendenservice) eingereicht werden. Die Prüfung der einzelnen Anteile eines Lehramtstudienganges werden vom Dezernat 7.4 koordiniert.
Anerkennungen durch die Bezirksregierungen besitzen im Rahmen des Bachelor-Master-Studiengangs nur noch empfehlenden Charakter.